Laut Statistik verbraucht jede
Bundesbürger im Schnitt den Inhalt von zwölf Arzneimittelpackungen
pro Jahr. Manches ist medizinisch notwendig, aber vieles wird eingenommen,
weil man sich eine Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes erhofft.
Dazu gehören unter anderem Vitaminpräparate, Potenzmittel, Appetitzügler
und alles andere, was uns jünger, stärker und schöner machen
soll. Wer hat nicht schon Anzeigen gesehen wie
"Diät-Sensation!"
"Die Hör-Pille ist da!"
"10 Jahre jünger in drei Wochen!"
Dahinter verbergen sich Mittelchen, die statt Kalk in den Adern und
Fettpölsterchen auf den Hüften nur Ihr Geld im Portemonnaie
dahinschmelzen lassen. Viele von uns glauben, daß hinter den Versprechungen
ein seriöser Kern stecken müsse, weil sonst die Mittel bei
uns nicht zugelassen wären. Leider läßt das Gesetz eine
Reihe von Möglichkeiten zu, die Zulassung als wissenschaftliche
geprüftes Arzneimittel zu umgehen. Hier sind die wichtigsten Hintertürchen
für Goldgräber auf dem Gesundheitsmarkt, die Sie als Verbraucher
kennen sollten, um Nepper, Schlepper und Bauernfänger von seriösen
Anbietern zu unterscheiden:
Der Trick mit der fiktiven Zulassung: Das Gesetz verbietet den
Pharmaproduzenten, einem Mittel eine Wirkung zuzuschreiben, die nicht
bewiesen werden kann. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Arzneien, die
in den Jahren bis 1975 schon verkauft wurden, dürfen weiter verkauft
werden, bis sie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
überprüft hat. Diese Übergangsfrist läuft bis Ende
2005. Zur Zeit sind noch knapp 20 000 derartige Mittel im Handel, deren
endgültige Überprüfung noch aussteht. Zu ihnen gehört
auch die oben zitierte Hör-Pille, ein Multivitaminpräparat
von Anfang der sechziger Jahre, das schon als Wunderwaffe gegen verschiedene
andere Altersbeschwerden angepriesen wurde. Ab 2001 muß auf dem
Beipackzettel dieser Präparate ein Hinweis enthalten sein, daß
es nur fiktiv zugelassen ist. Hat es dagegen die Überprüfung
als seriöses Mittel bestanden, steht auf der Packung eine Zulassungsnummer
("Zul.-Nr. ...").
Medizinprodukt statt Arzneimittel. Medizinprodukte sind alle
Präparate, die nicht wie ein Medikament eingenommen oder gespritzt
werden, sondern äußerlich angewendet werden. Auf physikalischem
Weg, wie es im Gesetz heißt. Dazu gehören Kontaktlinsen,
Pflaster, Binden oder Massagegeräte. Zwar darf der Hersteller wie
bei echter Arznei keine Wirkungen anpreisen, die das Produkt nicht hat,
aber er muß auch keine klinischen Studien vorlegen, die die Wirksamkeit
beweisen. Für die Zulassung reicht ein Stempel von einer Prüfstelle
(z.B. dem TÜV), die lediglich Bruchsicherheit, Hautverträglichkeit
und ähnliches bescheinigt. Eine Durchsicht von Zeitungsannoncen
beweist, daß für Rheumapflaster, Verjüngungscremes oder
entzündungshemmende Salben mit besonders sensationellen Versprechungen
geworben wird.
Nahrungsergänzungsmittel. Substanzen, die natürlich
in Pflanzen vorkommen und von denen keine giftige Wirkung bekannt ist,
können nach deutschem Recht statt als Arzneimittel als Nahrungsergänzungsmittel
deklariert werden. Dann braucht der Hersteller keine medizinische Wirkung
nachweisen, ja, er benötigt nicht einmal eine amtliche Zulassung.
Ein Gewerbeschein genügt. Zu diesen Substanzen gehören Vitamine
und ihre Vorstufen, Mineralstoffe, Spurenelemente, Eiweißbestandteile
oder sekundäre Pflanzenstoffe. Bei vielen dieser Stoffe, vor allem,
wenn sie aus Fernost importiert werden, ist die positive oder negative
Wirkung nicht bekannt.
Versuche, im Gesetz eindeutig festzulegen, wo Nahrung endet und Medizin
anfängt, sind bisher gescheitert. Wer solche Ergänzungsmittel
verkauft, darf nicht mit Behauptungen über ihre angebliche Heilwirkung
werben. Aber nichts ist einfacher, als diese Hürde zu umgehen.
Man braucht ein Stoffgemisch nur "Raucher-Vitamine" nennen und dazu
schreiben "Für die tägliche ausreichende Vitaminversorgung
bei Rauchern". Da ist zwar kein Wort über Krankheit und Gesundheit
gefallen, aber dennoch suggeriert die Beschreibung: Sie als Raucher
nehmen zuwenig Vitamine zu sich (was stimmt), mit unserem Präparat
gleichen Sie die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das
Rauchen wieder aus (was falsch ist, aber nicht ausdrücklich behauptet
wurde). Ähnlich sieht es bei ähnlichen Kapseln und Pillen
für Schwangere, Alte und Gestreßte aus. Auch der Hinweis
"Nur in Apotheken" wertet das Mittel nicht auf. Er besagt nur, daß
das Mittel in Apotheken bestellt werden kann. Dafür muß es
keine Zulassung oder einen Wirksamkeitsnachweis besitzen.
Ausländische Hersteller. Hat ein Produzent seinen Hauptsitz
im Ausland gelten die dortigen Gesetze, die oft lascher sind als bei
uns. Vertreibt ein Anbieter seine Mittelchen nicht über Apotheken,
sondern nur über Direktbestellung, ist das meist ein Hinweis, daß
es um die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit schlecht bestellt ist. Doch
auch ausländische Hersteller dürfen keine irreführende
Werbung verbreiten und ihrem Produkt Leistungen zuschreiben, die es
gar nicht haben kann. Dann schicken Verbraucherschützer eine Abmahnung
- aber was nutzt das, wenn der Hersteller in einem Land mit lockerer
Rechtsauffassung sitzt? Oder, wenn ihm der Boden zu heiß wird,
seine Adresse und den Namen des Produkts wechselt und unter neuem Aushängeschild
weitermacht wie bisher?
Als Verbraucher sollten Sie außerdem wissen:
Mittel, die sensationell wirksam und zugleich ohne Nebenwirkungen sein
sollen, gibt es nicht.
Mißtrauen Sie scheinbarer Seriösität wie "wissenschaftlicher
Durchbruch": Gäbe es diesen Durchbruch wirklich, hätten sie
längst aus Nachrichtensendungen davon erfahren.
Je verschwommener eine Substanz benannt wird, desto eher sollten Sie
die Finger davon lassen. Also Hände weg von "Spezial-Wirkstoffen",
"Bio-Substanzen" und ähnlichem.
Werden "international führende Kapazitäten" zitiert, prüfen
Sie über Suchmaschine im Internet nach, ob diese Autorität
existiert. Eine Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen hat eine
Reihe solcher Aussagen überprüft. Fehlanzeige!