EGO-NET.de
Ausgabe 02/2001
Wunderpillen
Schwarze Schafe auf dem Gesundheitsmarkt

Deutschland hat ein strenges Arzneimittelrecht, das vor Schädigung und Betrug schützen soll. Findige Produzenten haben dennoch eine Reihe von Gesetzeslücken ausfindig gemacht, um mit großartigen versprechungen wirkungslose Mittel für teures Geld unters Volk zu bringen. EGO-Net verrät ihre Tricks.

 
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Laut Statistik verbraucht jede Bundesbürger im Schnitt den Inhalt von zwölf Arzneimittelpackungen pro Jahr. Manches ist medizinisch notwendig, aber vieles wird eingenommen, weil man sich eine Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes erhofft. Dazu gehören unter anderem Vitaminpräparate, Potenzmittel, Appetitzügler und alles andere, was uns jünger, stärker und schöner machen soll. Wer hat nicht schon Anzeigen gesehen wie

"Diät-Sensation!"

"Die Hör-Pille ist da!"

"10 Jahre jünger in drei Wochen!"

Dahinter verbergen sich Mittelchen, die statt Kalk in den Adern und Fettpölsterchen auf den Hüften nur Ihr Geld im Portemonnaie dahinschmelzen lassen. Viele von uns glauben, daß hinter den Versprechungen ein seriöser Kern stecken müsse, weil sonst die Mittel bei uns nicht zugelassen wären. Leider läßt das Gesetz eine Reihe von Möglichkeiten zu, die Zulassung als wissenschaftliche geprüftes Arzneimittel zu umgehen. Hier sind die wichtigsten Hintertürchen für Goldgräber auf dem Gesundheitsmarkt, die Sie als Verbraucher kennen sollten, um Nepper, Schlepper und Bauernfänger von seriösen Anbietern zu unterscheiden:

Der Trick mit der fiktiven Zulassung: Das Gesetz verbietet den Pharmaproduzenten, einem Mittel eine Wirkung zuzuschreiben, die nicht bewiesen werden kann. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Arzneien, die in den Jahren bis 1975 schon verkauft wurden, dürfen weiter verkauft werden, bis sie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte überprüft hat. Diese Übergangsfrist läuft bis Ende 2005. Zur Zeit sind noch knapp 20 000 derartige Mittel im Handel, deren endgültige Überprüfung noch aussteht. Zu ihnen gehört auch die oben zitierte Hör-Pille, ein Multivitaminpräparat von Anfang der sechziger Jahre, das schon als Wunderwaffe gegen verschiedene andere Altersbeschwerden angepriesen wurde. Ab 2001 muß auf dem Beipackzettel dieser Präparate ein Hinweis enthalten sein, daß es nur fiktiv zugelassen ist. Hat es dagegen die Überprüfung als seriöses Mittel bestanden, steht auf der Packung eine Zulassungsnummer ("Zul.-Nr. ...").

Medizinprodukt statt Arzneimittel. Medizinprodukte sind alle Präparate, die nicht wie ein Medikament eingenommen oder gespritzt werden, sondern äußerlich angewendet werden. Auf physikalischem Weg, wie es im Gesetz heißt. Dazu gehören Kontaktlinsen, Pflaster, Binden oder Massagegeräte. Zwar darf der Hersteller wie bei echter Arznei keine Wirkungen anpreisen, die das Produkt nicht hat, aber er muß auch keine klinischen Studien vorlegen, die die Wirksamkeit beweisen. Für die Zulassung reicht ein Stempel von einer Prüfstelle (z.B. dem TÜV), die lediglich Bruchsicherheit, Hautverträglichkeit und ähnliches bescheinigt. Eine Durchsicht von Zeitungsannoncen beweist, daß für Rheumapflaster, Verjüngungscremes oder entzündungshemmende Salben mit besonders sensationellen Versprechungen geworben wird.

Nahrungsergänzungsmittel. Substanzen, die natürlich in Pflanzen vorkommen und von denen keine giftige Wirkung bekannt ist, können nach deutschem Recht statt als Arzneimittel als Nahrungsergänzungsmittel deklariert werden. Dann braucht der Hersteller keine medizinische Wirkung nachweisen, ja, er benötigt nicht einmal eine amtliche Zulassung. Ein Gewerbeschein genügt. Zu diesen Substanzen gehören Vitamine und ihre Vorstufen, Mineralstoffe, Spurenelemente, Eiweißbestandteile oder sekundäre Pflanzenstoffe. Bei vielen dieser Stoffe, vor allem, wenn sie aus Fernost importiert werden, ist die positive oder negative Wirkung nicht bekannt.

Versuche, im Gesetz eindeutig festzulegen, wo Nahrung endet und Medizin anfängt, sind bisher gescheitert. Wer solche Ergänzungsmittel verkauft, darf nicht mit Behauptungen über ihre angebliche Heilwirkung werben. Aber nichts ist einfacher, als diese Hürde zu umgehen. Man braucht ein Stoffgemisch nur "Raucher-Vitamine" nennen und dazu schreiben "Für die tägliche ausreichende Vitaminversorgung bei Rauchern". Da ist zwar kein Wort über Krankheit und Gesundheit gefallen, aber dennoch suggeriert die Beschreibung: Sie als Raucher nehmen zuwenig Vitamine zu sich (was stimmt), mit unserem Präparat gleichen Sie die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Rauchen wieder aus (was falsch ist, aber nicht ausdrücklich behauptet wurde). Ähnlich sieht es bei ähnlichen Kapseln und Pillen für Schwangere, Alte und Gestreßte aus. Auch der Hinweis "Nur in Apotheken" wertet das Mittel nicht auf. Er besagt nur, daß das Mittel in Apotheken bestellt werden kann. Dafür muß es keine Zulassung oder einen Wirksamkeitsnachweis besitzen.

Ausländische Hersteller. Hat ein Produzent seinen Hauptsitz im Ausland gelten die dortigen Gesetze, die oft lascher sind als bei uns. Vertreibt ein Anbieter seine Mittelchen nicht über Apotheken, sondern nur über Direktbestellung, ist das meist ein Hinweis, daß es um die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit schlecht bestellt ist. Doch auch ausländische Hersteller dürfen keine irreführende Werbung verbreiten und ihrem Produkt Leistungen zuschreiben, die es gar nicht haben kann. Dann schicken Verbraucherschützer eine Abmahnung - aber was nutzt das, wenn der Hersteller in einem Land mit lockerer Rechtsauffassung sitzt? Oder, wenn ihm der Boden zu heiß wird, seine Adresse und den Namen des Produkts wechselt und unter neuem Aushängeschild weitermacht wie bisher?

Als Verbraucher sollten Sie außerdem wissen:

Mittel, die sensationell wirksam und zugleich ohne Nebenwirkungen sein sollen, gibt es nicht.

Mißtrauen Sie scheinbarer Seriösität wie "wissenschaftlicher Durchbruch": Gäbe es diesen Durchbruch wirklich, hätten sie längst aus Nachrichtensendungen davon erfahren.

Je verschwommener eine Substanz benannt wird, desto eher sollten Sie die Finger davon lassen. Also Hände weg von "Spezial-Wirkstoffen", "Bio-Substanzen" und ähnlichem.

Werden "international führende Kapazitäten" zitiert, prüfen Sie über Suchmaschine im Internet nach, ob diese Autorität existiert. Eine Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen hat eine Reihe solcher Aussagen überprüft. Fehlanzeige!

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